- Thema Phishing & Online-Banking
Mutig vorangehen - Das optimale Ergebnis erzielen
Phishing & Online-Banking
Abgefangene TAN, manipulierte Freigaben, angebliche Bankmitarbeiter am Telefon — und die Frage, wer den Schaden trägt.
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Bei nicht autorisierten Zahlungen sieht § 675u BGB grundsätzlich eine Erstattung durch die Bank vor. Banken wenden regelmäßig grobe Fahrlässigkeit der Kundinnen und Kunden ein — dieser Vorwurf ist häufig angreifbar.
Wichtig sind die unverzügliche Anzeige, die Sicherung aller Nachweise und eine sorgfältige Rekonstruktion des Ablaufs.
Schildern Sie uns kurz, was passiert ist. Wir sagen Ihnen, welche Ansprüche in Betracht kommen und welche Schritte jetzt zählen.
Schildern Sie uns kurz, worum es geht. Sie erhalten eine erste Einschätzung zu Ihren Ansprüchen und zum weiteren Vorgehen.