Mutig vorangehen - Das optimale Ergebnis erzielen

Vermögensarrest § 111e StPO: Das 48-Stunden-Fenster bei Kryptobetrug

Vermögensarrest § 111e StPO Das 48-Stunden-Fenster bei Kryptobetrug

Wer nach einem Kryptobetrug schnell handelt, kann über den strafprozessualen Vermögensarrest nach § 111e StPO Konten und Kryptowährungen sichern lassen – bevor die Täter Spuren verwischen. Bei Kryptobetrug läuft die Zeit gegen die Geschädigten. Sobald Täter die Kontrolle über überwiesene Gelder oder Kryptowährungen erlangen, beginnt ein Wettlauf: Coins werden weitergeleitet, Konten geleert, Wallets aufgeteilt. Der […]