Geld weg nach Phishing – wir wissen, dass jetzt jeder Tag zählt.
Unautorisierte Überweisungen, Ihre Karte wurde benutzt, Sie kommen nicht mehr an Ihr Geld.
Die Bank verweist auf „grobe Fahrlässigkeit" und lehnt die Rückbuchung pauschal ab.
Die Bank nennt „Verdachtsmomente" oder „Geldwäsche", erklärt aber nichts transparent.
Vier konkrete Bausteine – Sie wissen genau, was Sie bekommen.
Wir prüfen, ob die Sperre rechtlich zulässig und verhältnismäßig ist. Pauschale Verweise reichen nicht.
Wir erzwingen schnelle Freigabe des Kontos oder eines Basiszugangs – mit Fristsetzung.
Wir verhandeln direkt mit dem Institut, damit Sie wieder handlungsfähig sind.
Geplatzte Lastschriften, Mahnkosten, Folgeschäden – wir setzen Ansprüche gegenüber der Bank durch.
Sie übermitteln uns Kontoeröffnungsvertrag, aktuelle Bankkorrespondenz und die Sperrmitteilung vorab. Auf dieser Basis führen wir ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir die rechtliche Ausgangslage und kurzfristige Handlungsmöglichkeiten besprechen.
Klarer Ablauf vom ersten Kontakt bis zum Abschluss – Sie behalten jederzeit den Überblick.
Telefonisch oder online – Sie übersenden Kontovertrag, Sperrmitteilung, Bankkorrespondenz.
Wir prüfen Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit der Sperre.
Wir planen Direkt-Intervention, Übergangslösungen, mögliche Schadensersatzansprüche.
Schreiben mit Fristsetzung an die Bank, falls nötig gerichtliche Eilmaßnahmen.
Entsperrung oder geordnete Beendigung – plus Schadensersatz, wenn berechtigt.
Echte Mandanten-Bewertungen – verifiziert auf Anwalt.de
„Herr Kurth konnte mein Anliegen bei einer Phishing-Betrug schnell und unkompliziert weiterhelfen. Wenn ihr Probleme mit der Bank habt, dann meldet euch bei dieser Kanzlei. Ich kann sie nur wärmstens weiterempfehlen."
„Diese Kanzlei nahm sich die Zeit für eine ausführliche telefonische Erstberatung im Bezug auf eine ungerechtfertigte Phishing-Betrug. Sehr freundlich zu empfehlen."
„Bezüglich Unstimmigkeiten mit der Deutschen Bank hat Herr Dr. Kurth mir sehr schnell geholfen. Auch die Vorbereitung durch Herrn Koch war sehr freundlich."
Nur bei konkreten Anhaltspunkten und verhältnismäßig. Pauschale Verweise reichen nicht.
Bei klarer Rechtslage oft innerhalb weniger Tage durch direkte Intervention.
Kontoeröffnungsvertrag, aktuelle Bankkorrespondenz, Sperrmitteilung.
Die Erstprüfung Ihrer Unterlagen ist kostenfrei.
Bei rechtswidriger Sperre und Folgeschäden (geplatzte Lastschriften, Mahnkosten) kommen Schadensersatzansprüche gegen die Bank in Betracht. Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen sie durch.
§§ 675c ff. BGB (Zahlungsdienste), § 11 GwG, AGB der Bank. Banken müssen die Verhältnismäßigkeit der Sperre begründen können – pauschale Verweise reichen nicht aus.
Wichtiger Hinweis zu unseren Leistungen
Diese Webseite der AK LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Rechtsanwaltskanzlei).
Wir erbringen ausschließlich Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).
Wir sind kein Kreditvermittler, keine Bank, kein Finanzdienstleister, kein Vermögensverwalter, kein Steuerberater und kein Krypto-Dienstleister.
Wir bieten keine Anlageberatung, keine Vermögensverwaltung und keine Krypto-Transaktionen an.