Kennen Sie das?

Geld weg nach Phishing – wir wissen, dass jetzt jeder Tag zählt.

Geld ist von Ihrem Konto verschwunden

Unautorisierte Überweisungen, Ihre Karte wurde benutzt, Sie kommen nicht mehr an Ihr Geld.

Bank verweigert die Erstattung

Die Bank verweist auf „grobe Fahrlässigkeit" und lehnt die Rückbuchung pauschal ab.

Sie stehen unter Zeitdruck

Die Bank nennt „Verdachtsmomente" oder „Geldwäsche", erklärt aber nichts transparent.

Das übernehmen wir konkret für Sie

Vier konkrete Bausteine – Sie wissen genau, was Sie bekommen.

Zulässigkeit der Phishing-Betrug prüfen

Wir prüfen, ob die Sperre rechtlich zulässig und verhältnismäßig ist. Pauschale Verweise reichen nicht.

(Teil-)Freigabe durchsetzen

Wir erzwingen schnelle Freigabe des Kontos oder eines Basiszugangs – mit Fristsetzung.

Kommunikation mit der Bank übernehmen

Wir verhandeln direkt mit dem Institut, damit Sie wieder handlungsfähig sind.

Schadensersatz bei Folgeschäden

Geplatzte Lastschriften, Mahnkosten, Folgeschäden – wir setzen Ansprüche gegenüber der Bank durch.

Kostenloses Erstgespräch – ideal mit Unterlagen vorab

Sie übermitteln uns Kontoeröffnungsvertrag, aktuelle Bankkorrespondenz und die Sperrmitteilung vorab. Auf dieser Basis führen wir ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir die rechtliche Ausgangslage und kurzfristige Handlungsmöglichkeiten besprechen.

So gehen wir vor – Ihre 5 Schritte

Klarer Ablauf vom ersten Kontakt bis zum Abschluss – Sie behalten jederzeit den Überblick.

1

Kontakt

Telefonisch oder online – Sie übersenden Kontovertrag, Sperrmitteilung, Bankkorrespondenz.

2

Kostenlose Erstprüfung & Bewertung

Wir prüfen Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit der Sperre.

3

Strategieplan

Wir planen Direkt-Intervention, Übergangslösungen, mögliche Schadensersatzansprüche.

4

Umsetzung

Schreiben mit Fristsetzung an die Bank, falls nötig gerichtliche Eilmaßnahmen.

5

Abschluss

Entsperrung oder geordnete Beendigung – plus Schadensersatz, wenn berechtigt.

Erfolgreiche Fälle im Bankrecht

Echte Mandanten-Bewertungen – verifiziert auf Anwalt.de

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Phishing-Betrug aufgehoben

„Herr Kurth konnte mein Anliegen bei einer Phishing-Betrug schnell und unkompliziert weiterhelfen. Wenn ihr Probleme mit der Bank habt, dann meldet euch bei dieser Kanzlei. Ich kann sie nur wärmstens weiterempfehlen."

Mandant · Anwalt.de
Anwalt.de · Bankrecht & Kapitalmarktrecht
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Telefonat aufschlussreich

„Diese Kanzlei nahm sich die Zeit für eine ausführliche telefonische Erstberatung im Bezug auf eine ungerechtfertigte Phishing-Betrug. Sehr freundlich zu empfehlen."

C. L. · 11.07.2025
Anwalt.de · Bankrecht & Kapitalmarktrecht
★ ★ ★ ★ ★

Kompetente + sehr schnelle Beratung

„Bezüglich Unstimmigkeiten mit der Deutschen Bank hat Herr Dr. Kurth mir sehr schnell geholfen. Auch die Vorbereitung durch Herrn Koch war sehr freundlich."

A. E. · 17.12.2024
Anwalt.de · Bankrecht & Kapitalmarktrecht
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Schnelle Reaktionszeit
Kostenlos: ca. 15-minütige Beratung
Im ersten Gespräch erläuteren wir Ihnen kostenfrei eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall und wie/ob wir Ihnen weiterhelfen können. Im Nachhinein vereinbaren wir weitere, dann kostenpflichtige, Beratungen und Leistungen.
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Häufige Fragen zur Phishing-Betrug

Darf die Bank mein Konto einfach sperren?

Nur bei konkreten Anhaltspunkten und verhältnismäßig. Pauschale Verweise reichen nicht.

Wie schnell kann das Konto freigegeben werden?

Bei klarer Rechtslage oft innerhalb weniger Tage durch direkte Intervention.

Welche Unterlagen brauche ich?

Kontoeröffnungsvertrag, aktuelle Bankkorrespondenz, Sperrmitteilung.

Was kostet die Erstprüfung?

Die Erstprüfung Ihrer Unterlagen ist kostenfrei.

Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?

Bei rechtswidriger Sperre und Folgeschäden (geplatzte Lastschriften, Mahnkosten) kommen Schadensersatzansprüche gegen die Bank in Betracht. Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen sie durch.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten?

§§ 675c ff. BGB (Zahlungsdienste), § 11 GwG, AGB der Bank. Banken müssen die Verhältnismäßigkeit der Sperre begründen können – pauschale Verweise reichen nicht aus.

Wichtiger Hinweis zu unseren Leistungen

Diese Webseite der AK LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Rechtsanwaltskanzlei).

Wir erbringen ausschließlich Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).

Wir sind kein Kreditvermittler, keine Bank, kein Finanzdienstleister, kein Vermögensverwalter, kein Steuerberater und kein Krypto-Dienstleister.

Wir bieten keine Anlageberatung, keine Vermögensverwaltung und keine Krypto-Transaktionen an.