Kennen Sie das?

Sie wurden betrogen – wir verstehen, dass jetzt jede Stunde zählt.

Die Plattform zahlt nicht aus

Auszahlung blockiert, plötzlich werden „Gebühren", „Steuern" oder „Sicherheitsleistungen" verlangt – und dann bricht der Kontakt ab.

Die Wallet ist leergeräumt

Fake-Support, gefälschte App oder eine unbedachte Token-Freigabe – die Coins sind weg, die Transaktion lässt sich nicht rückgängig machen.

Niemand fühlt sich zuständig

Die Polizei nimmt die Anzeige auf, die Bank verweist auf Ihre Freigabe, die Börse auf den Datenschutz. Sie stehen mit dem Schaden allein da.

Das übernehmen wir konkret für Sie

Vier konkrete Bausteine – Sie wissen genau, was Sie bekommen.

Fall und Chancen prüfen

Wir bewerten die Betrugskonstellation rechtlich – Plattform, Broker, Trading-App oder Wallet-Zugriff – und schätzen ein, welche Ansprüche realistisch durchsetzbar sind.

Beweise sichern und Geldspur verfolgen

Wallet-Adressen, Transaktions-IDs, Chats und Screenshots werden gerichtsfest dokumentiert. Für die Blockchain-Analyse arbeiten wir mit forensischen Dienstleistern zusammen.

Börsen, Banken und Zahlungsdienstleister in die Pflicht nehmen

Auskunfts- und Sperranträge bei regulierten Börsen (KYC), Rückbuchungen über Bank oder Kartenanbieter, Forderungsschreiben an Plattform und Vermittler.

Ansprüche durchsetzen – außergerichtlich und vor Gericht

Forderungsschreiben, Klage, Vermögensarrest über die Staatsanwaltschaft (§ 111e StPO) und Akteneinsicht nach § 406e StPO – die Strategie richtet sich nach Schadenshöhe und Geldfluss.

Kostenloses Erstgespräch – ideal mit Unterlagen vorab

Sie übermitteln uns vorab Wallet-Adressen und Transaktions-IDs (TXIDs), Screenshots der Plattform, Chat- und E-Mail-Verläufe sowie Kontoauszüge Ihrer Einzahlungen. Auf dieser Basis führen wir ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir die rechtliche Ausgangslage und die realistischen Chancen einer Rückforderung besprechen.

So gehen wir vor – Ihre 5 Schritte

Klarer Ablauf vom ersten Kontakt bis zum Abschluss – Sie behalten jederzeit den Überblick.

1

Kontakt

Telefonisch oder online – Sie schildern kurz, was passiert ist, und übersenden TXIDs, Wallet-Adressen, Screenshots und Chatverläufe.

2

Kostenlose Erstprüfung & Bewertung

Wir prüfen die Betrugskonstellation und schätzen ein, ob und wo eine Rückforderung Aussicht auf Erfolg hat.

3

Strategieplan

Wir planen Beweissicherung, Strafanzeige, Sperr- und Auskunftsanträge bei Börsen sowie Ansprüche gegen Banken, Plattformen und Beteiligte.

4

Umsetzung

Rückverfolgung über forensische Partner, Schreiben mit Fristsetzung, Anträge bei Staatsanwaltschaft und Börsen – falls nötig Klage.

5

Abschluss

Rückzahlung, Vergleich oder im Strafverfahren gesicherte Vermögenswerte – wir begleiten Sie bis zum Ende des Verfahrens.

Erfolgreiche Fälle im Bankrecht

Echte Mandanten-Bewertungen – verifiziert auf Anwalt.de

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Krypto-Betrug: Strafanzeige und Beratung

„Der Kontakt ist sehr nett. Ich habe mich an diese Kanzlei gewandt wegen Cryptobetrugs. Die Sache liegt nun bei der Staatsanwaltschaft. Wie die Sache ausgehen wird weiß ich nicht, jedoch wurde ich bestens beraten. Wir stehen weiterhin im Kontakt. Vielen Dank für Ihre Mühe mir zu helfen."

M. L. · 12.01.2026
Anwalt.de · Bankrecht & Kapitalmarktrecht
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Beratung im Zusammenhang mit Derivathandel von Kryptowährung

„Schnelle und gute Beratung"

K. K. · 24.08.2024
Anwalt.de · Allgemeine Rechtsberatung
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Kompetente + sehr schnelle Beratung

„Bezüglich Unstimmigkeiten mit der Deutschen Bank hat Herr Dr. Kurth mir sehr schnell geholfen. Auch die Vorbereitung durch Herrn Koch war sehr freundlich."

A. E. · 17.12.2024
Anwalt.de · Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Erhalten Sie ein individuelles Angebot
Schnelle Reaktionszeit
Kostenlos: ca. 15-minütige Beratung
Im ersten Gespräch erläuteren wir Ihnen kostenfrei eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall und wie/ob wir Ihnen weiterhelfen können. Im Nachhinein vereinbaren wir weitere, dann kostenpflichtige, Beratungen und Leistungen.
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Häufige Fragen zu Krypto-Betrug

Was zählt rechtlich als Krypto-Betrug?

Alle betrügerischen Handlungen rund um Kryptowährungen – gefälschte Handelsplattformen und Trading-Apps, sogenannte Fake-Broker, vorgetäuschte Gewinne, Pig Butchering und Romance Scam, Phishing und Wallet-Drainer. Strafrechtlich handelt es sich meist um Betrug nach § 263 StGB; zivilrechtlich kommen Ansprüche gegen Täter, Plattformen und Vermittler sowie gegen Banken und Zahlungsdienstleister in Betracht.

Kann ich mein Geld zurückbekommen?

Eine Garantie kann seriös niemand geben. Die Chancen hängen davon ab, wohin das Geld geflossen ist: Liegen die Coins auf einer regulierten Börse mit Identitätsprüfung (KYC), lassen sich Konten einfrieren und Auskünfte einholen. Bei Einzahlungen per Überweisung oder Karte prüfen wir Rückbuchung und Ansprüche gegen Bank oder Zahlungsdienstleister. Im Erstgespräch schätzen wir Ihre Chancen realistisch ein.

Wie schnell muss ich handeln?

So früh wie möglich. Eine Sperrung bei der Börse wirkt nur, solange die Coins dort liegen, und ein Vermögensarrest nach § 111e StPO setzt schnelle Ermittlungen voraus. Zivilrechtliche Ansprüche verjähren regelmäßig nach drei Jahren (§§ 195, 199 BGB) – Beweise gehen aber oft deutlich früher verloren.

Was ist Krypto-Forensik – und wer führt sie durch?

Die Blockchain-Analyse verfolgt Transaktionen über Wallets und Mixer bis zu dem Punkt, an dem die Coins eine identifizierbare Stelle erreichen, etwa eine regulierte Börse. Diese technische Auswertung erbringen forensische Dienstleister, mit denen wir zusammenarbeiten. Wir selbst erbringen ausschließlich Rechtsberatung: Wir ordnen die Ergebnisse rechtlich ein und setzen Auskunfts-, Sperr- und Rückforderungsansprüche durch. Die Analyse bieten wir nur im Rahmen eines Mandats an, denn eine Spurensuche ohne rechtliche Durchsetzung bleibt meist wirkungslos.

Muss ich Strafanzeige erstatten?

In vielen Fällen ja – zur Beweissicherung, für Sperr- und Arrestmaßnahmen der Staatsanwaltschaft und zur Unterstützung zivilrechtlicher Ansprüche. Über die Akteneinsicht nach § 406e StPO gelangen wir als Ihre Anwälte zudem an Ermittlungsergebnisse, etwa zu Empfängerkonten. Wir beraten Sie, ob und wann dieser Schritt sinnvoll ist.

Was kostet die Erstprüfung – und lohnt es sich ohne Rechtsschutzversicherung?

Die Erstprüfung Ihrer Unterlagen ist kostenfrei. Auch ohne Versicherung kann sich die Geltendmachung lohnen – gerade bei höheren Schadenssummen. Welche Kosten entstehen könnten und welche Optionen Sie haben, zeigen wir Ihnen vorab transparent auf.

Wichtiger Hinweis zu unseren Leistungen

Diese Webseite der AK LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Rechtsanwaltskanzlei).

Wir erbringen ausschließlich Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).

Wir sind kein Kreditvermittler, keine Bank, kein Finanzdienstleister, kein Vermögensverwalter, kein Steuerberater und kein Krypto-Dienstleister.

Wir bieten keine Anlageberatung, keine Vermögensverwaltung und keine Krypto-Transaktionen an.